§ 1 Grundsatz


Diese Beitragsordnung regelt die Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mitgliedsbeiträge des
Vereins. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist nicht Bestandteil der
Satzung.

§ 2 Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 € pro Halbjahr.


§ 3 Fälligkeit
Der Beitrag ist jeweils zum 01. Januar und 01. Juli eines Jahres fällig.


§ 4 Zahlungsweise
Der Beitrag ist per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
(Die Bankverbindung wird den Mitgliedern gesondert mitgeteilt.)


§ 5 Beitragsbefreiung / Ermäßigung
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf Antrag den Beitrag ganz oder teilweise erlassen oder stunden.


§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 22.03.2026 beschlossen und tritt ab diesem Datum in Kraft